Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jentges Personalvermittlung

§ 1 Allgemeines

(1) Die Personalvermittlung Jentges verpflichtet sich

jeden Auftrag gewissenhaft und sorgfältig zu 

erfüllen.

(2) Der Auftraggeber erklärt sich bereit, alle für einen Auftrag erforderlichen Unterlagen oder Daten

zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass diese von der Jentges Personalvermittlung erstellt 

werden können. Dies gilt vor allem für Unterlagen, die bei einer Mitwirkung an einer 

Personalbeschaffung benötigt werden, wie die Abfassung einer Stellenbeschreibung und die

Ermittlung eines Anforderungsprofils.

(3) Die Jentges Personalvermittlung sichert vertrauliche Behandlung aller im Rahmen des

Beratungsauftrags erhaltenen Daten und Informationen zu.

(4) Die Bewerberexposes, die der Auftraggeber von der Jentges Personalvermittlung erhält, bleiben

Eigentum der Jentges Personalvermittlung. Jedes Bewerberexpose ist streng vertraulich zu behandeln, es

ist bei Nichteinstellung des Bewerbers unverzüglich an die Jentges Personalvermittlung zurückzugeben.

Eine Weitergabe an Dritte sowie das Erstellen von Kopien für den eigenen Gebrauch ist nicht erlaubt.

§ 2 Honorar

(1) Der Honoraranspruch entsteht, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen Auftraggeber oder einem mit

ihm verbundenen Unternehmen und von der Jentges Personalvermittlung vorgeschlagenen Bewerber

zustande gekommen ist.

(2) Alle nachgenannten Honorarbeträge werden sofort ohne Abzug fällig und verstehen sich zuzüglich

der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 2.1 Vermittlung // Zahlungsbedingungen

Wird der von der Jentges Personalvermittlung vermittelte Bewerber vom Auftraggeber nicht eingestellt,

wird kein Honorar geschuldet. Das Honorar ist fällig bei Unterzeichnung des Arbeits-/Dienstvertrages,

soweit sich einzelvertraglich nichts anderes ergibt. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug,

wenn er nicht innerhalb von 5 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet.

§ 2.2 Sonderleistungen und Nebenkosten

Sonderleistungen wie Eignungstests, Nebenkosten, Reisekosten oder Portokosten werden

dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

§ 2.3 Anzeigengeschützte Personalsuche in Printmedien

Bei der anzeigengeschützten Personalsuche in Printmedien wird der Leistungsumfang vor 

Auftragserteilung individuell definiert und nach der Durchführung entsprechend den getroffenen

Vereinbarungen berechnet.

§ 3 Kündigung

Der Vermittlungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer

Kündigungsfrist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden.

 

Jentges Personalvermittlung

§ 4 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere ergänzend gelten die Vorschriften des

Bürgerlichen Gesetzbuches über en Maklervertrag §§ 652 ff. BGB. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil

einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein,

so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen 

Bestimmungen oder Teilbestimmungen tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten

kommt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 6 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag ist Kempen.

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